Führerscheinklassen ab dem 19.01.2013
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Pkw-Klassen B, B96, BE
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B
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Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zGder Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 18/174)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
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B96
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zGder Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
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- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 18/174)
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: -
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BE
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Kraftwagen der Klasse B und
- Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 18/174)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen:-
Ausbildung:Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
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Motorrad-Klassen Mofa, AM, A1, A2, A
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Mofa
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Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
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Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
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AM
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ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
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a)
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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
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b)
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Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
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c)
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Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³; • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
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d)
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vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³; • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
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- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A1
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LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
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a)
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Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
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b)
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
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- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse:AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A2
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
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- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A
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KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
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a)
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³und einer bbH von mehr als 45 km/h.
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b)
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
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- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7) Fahrerlaubnisklassen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter
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zu a)
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24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
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zu b)
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21
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Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
>nach oben<
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Lkw-Klassen C1, C1E, C, CE
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C1
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Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGbis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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C1E
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a)
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Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 tbis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,
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b)
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Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG)mit einem Anhänger über 3,5 t zG.
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Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen:BE, bei Besitz von D1: D1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
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C
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Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:21/182)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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CE
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Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:21/182)
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Bus-Klassen D1, D1E, D, DE
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D1
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Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungsgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:215)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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D1E
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Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungsgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:215)
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen:BE, bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung:Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
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ausführliche Informationen zu den Bus-Klassen finden Sie hier...
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D
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Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungsgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:246)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse:D1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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DE
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Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.
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- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungsgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:246)
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung:Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
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Klassen L, T
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L
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a)
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
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b)
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
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- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter:16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:-
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
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|
T
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a)
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Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
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b)
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,
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die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
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- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 16 für bbHbis 40 km/h/ 18für bbH1) über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse:AM,L
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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